Die DHS wurde 1947 gegründet, um allen in der
Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbänden
und gemeinnützigen Vereinen eine Plattform
zu geben. Mit wenigen Ausnahmen sind sämtliche
Träger der ambulanten Beratung und
Behandlung, der stationären Versorgung und
der Selbsthilfe in der DHS vertreten.
Ziel der DHS-Mitgliedsverbände ist es,
ihre Fachkompetenz zu Fragen und Problemen
der Suchtprävention und der Suchthilfe organisatorisch
zu bündeln. Insofern steht die DHS
für die Suchthilfe in Deutschland. Die Information
und Hilfe für Konsumenten, Missbraucher,
Abhängige und deren Angehörige wird in den
unterschiedlichen Einrichtungen der Mitgliedsverbände
und im Kontakt mit deren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern angeboten und
umgesetzt.
Das Versorgungssystem der Suchtkrankenhilfe
umfasst über 1.400 Beratungsstellen,
160 Fachkliniken, 7.500 Selbsthilfegruppen mit
120.000 Mitgliedern sowie Tagesstätten und
Notschlafstellen für Abhängige nebst Wohnund
Nachsorgegruppen. Für die Hilfe durch
vorwiegend ortsnahe Einrichtungen sorgen insgesamt
mehr als 10.000 Sozialarbeiter/
-innen, Pädagogen/-innen, Psychologen/-innen
und Mediziner/-innen sowie mindestens
20.000 ehrenamtlich Tätige.
Das Wissenschaftliche Kuratorium der
DHS hat die Aufgabe, die DHS kontinuierlich zu
beraten, ihre Arbeit zu fördern, zu begleiten und
insbesondere die entsprechende wissenschaftliche
Arbeit anzuregen und mitzugestalten.
Fachausschüsse der DHS greifen grundsätzliche
und aktuelle Probleme von Sucht,
Suchthilfe und Suchtprävention auf und erarbeiten
Lösungsvorschläge, die zuverlässige Orientierungshilfen
bieten. Sie geben grundlegende
Impulse für Weiterentwicklungen und Standards
der Suchthilfe und Suchtprävention.