Suchtberatung

Suchtberatungsstellen beraten bei Suchtproblemen mit Suchtstoffen wie Alkohol, Nikotin oder illegalen Drogen oder bei süchtigen Verhaltensweisen (z.B. Glücksspiel). Mitarbeitende der Suchtberatung vermitteln bei Bedarf in ambulante oder stationäre Therapien. Die Beraterinnen und Berater sind Fachleute (z.B. der Sozialen Arbeit, Medizin, Psychologie, Sozialpädagogik) und unterliegen der Schweigepflicht. Sie unterstützen sowohl Betroffene als auch Angehörige bei Fragen zu Suchtthemen. In Deutschland gibt es rund 1.300 Beratungsstellen.

Was erwartet Betroffene in einer Suchtberatungsstelle?

Die Beratungsstelle ist die erste Anlaufstelle und der Dreh- und Angelpunkt der Suchthilfe. Den Beraterinnen und Beratern können Betroffene - auch Angehörige - sich anvertrauen. Diese Fachleute haben schon viele Menschen mit Abhängigkeiten beraten und kennen die Hilfen von A bis Z.

Unser Rat: Es sollte ein Gesprächstermin telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden, bevor man die Beratungsstelle zum ersten Mal besucht. So wird sichergestellt, dass die Beraterin oder der Berater ausreichend Zeit hat. Alle Beratungsgespräche sind persönlich und absolut vertraulich.

Im Gespräch mit Fachleuten wird geklärt, welche Behandlung sinnvoll ist

Im ersten Gespräch klären Betroffene die Fragen, mit denen sie in die Beratung gekommen sind. Wenn nötig, werden weitere Termine vereinbart, um zu besprechen, welche Behandlung sinnvoll ist. Das kann eine ambulante Behandlung sein, bei der man über mehrere Wochen Einzel- und Gruppenberatungen wahrnimmt. Oder auch eine stationäre Behandlung. Beide beginnen mit einer Entwöhnung. Sie enden mit der Nachsorge. Dafür wird die Suchtberatungsstelle eine Selbsthilfegruppe vorschlagen und Adressen nennen. 

Klärung finanzieller und rechtlicher Fragen

Außerdem werden in der Beratung die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen für eine ambulante oder stationäre Behandlung geklärt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen in der Regel die Behandlung, die Rentenversicherung die Rehabilitation. Grundsätzlich gilt: Jeder hat ein Recht auf die Behandlung seiner Abhängigkeit, denn Sucht ist eine anerkannte Krankheit. Die Beratungsstelle hilft Betroffenen dabei, die erforderlichen Anträge zu stellen. 

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Hier finden Sie eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe

www.suchthilfeverzeichnis.de

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Arbeit der Suchtberatung

Die Versorgung Suchtkranker in Deutschland - Update 2019