Wohnort- bzw. arbeitsplatznahen Angebote der Suchtkrankenhilfe sollen Betroffenen helfen, dass sie unmittelbar und in einem erreichbaren Umfeld Hilfe bei Abhängigkeitsproblemen erfahren. Im Sinne der Rehabilitation der Rentenversicherung bedeutet das, die Abwendung einer erheblichen Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bzw. die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung bereits geminderter Erwerbsfähigkeit. Hierzu stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund Regionalmittel über die DHS zur Verfügung. Ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen und Verbände können aufgrund dieser Regionalmittel projektbezogene Initiativen und Angebote zur Suchtkrankenhilfe entwickeln und umsetzten. Einem regionalen Bedarf für bestimmte Gruppen von Suchtkranken (z.B. alleinerziehende suchtkranke Mütter, etc.) kann durch zusätzliche Projekte begegnet werden. Zusätzliche Beratungs- und Behandlungsangebote können gemacht werden. Meist sind es Gruppenangebote oder Einzelgesprächsangebote – jedoch keine therapeutischen Maßnahmen – die für spezielle Indikationsgruppen zur Besserung und Wiederherstellung bereits geminderter Erwerbsfähigkeit beitragen. Auch Schulungen und Informationsveranstaltungen gehören dazu. Die Angebote dienen der sozialen Stabilisierung von Suchtmittelabhängigen (z.B. Substituierten). Die persönliche Stabilisierung, der Erwerb von Kompetenzen sowie die Aufbereitung von relevanten Informationen sind für die Erhaltung gefährdeter, sowie Besserung oder Wiederherstellung bereits geminderter, Erwerbsfähigkeit von großer Bedeutung.
Die Selbsthilfe mit ihren Gruppen vor Ort stellt immer ein Angebot für regional Betroffene dar, eine unmittelbare Hilfestellung für Suchtkranke. Aus- und Weiterbildungen der Selbsthilfemitglieder, Öffentlichkeitsarbeit für die Gruppen und Aufwendungen der ehrenamtlichen Tätigkeit. Die Mitglieder der Selbsthilfe und auch die Gruppenleiter entscheiden autonom welchen Bedarf an Fortbildung sie haben. Meist machen die Verbände Fort- und Weiterbildungsangebote.
Die Selbsthilfegruppen und die zusätzlichen ambulanten Angebote von Beratungsstellen und Verbänden werden mit diesen Regionalmitteln unterstützt. Durch diese ergänzende Unterstützung von Rehabilitationsangeboten können viele Versicherte weitere Hilfe bei ihrer Abhängigkeitserkrankung erhalten.
Selbsthilfeförderung
„Deutsche Rentenversicherung Bund – Regionalmittel“
Deutsche Rentenversicherung Bund – Regionalmittel-Richtlinien
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Deutsche Rentenversicherung Bund – Regionalmittel – Regionalmittelinfo
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Antrag "Altes Verfahren"
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Antrag "Pauschalierte Selbsthilfegruppenförderung"
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Antrag "Standardisierte Schulungen"
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Verwendungsnachweis "Altes Verfahren"
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Verwendungsnachweis "Pauschalierte Selbsthilfegruppenförderung"
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Verwendungsnachweis "Standardisierte Schulungen"
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