Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite:
www.dhs.de
DHS steht für:
Deutsche Haupt-Stelle für Sucht-Fragen e.V.
e.V. ist eine Abkürzung.
Sie bedeutet:
Eingetragener Verein.
e.V. steht bei vielen Vereinen.
Zum Beispiel:
Beim Fußballverein
 
Wir haben die Erklärung am 5 Juli 2021 geschrieben.
Es gibt rechtliche Vorgaben in Deutschland.
Eine Vorgabe heißt:
Barriere-freie Informations-Technik-Verordnung.
Die Abkürzung dafür ist BITV.
Eine andere Vorgabe heißt:
Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz.
Die Abkürzung davon ist BGG.
Die BITV und das BGG sagen:
Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel ein Amt.
Oder es ist eine Stadt.
Auf der Internet-Seite gibt es Bereiche die nicht barriere-frei sind.
Viele PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei.
Warum sind diese PDF-Dokumente nicht barriere-frei?
Auf www.dhs.de gibt es hunderte PDF Dateien.
Die PDF-Dateien werden nach und nach barrierefrei gemacht.
Das braucht viel Zeit.
Sie haben eine PDF entdeckt die nicht barrierefrei ist?
Dann schreiben Sie uns.
Wir werden versuchen den Inhalt für Sie barriere-frei zu machen.
Auf der Start-Seite befindet sich ein großes Bild.
Wenn Sie mit der Maus auf das Bild gehen erscheinen zwei Pfeile.
Wenn Sie auf die Pfeile klicken wechselt das Bild.
Das Bild heißt Slider-Element.
Das Slider-Element kann nur mit der Maus bedient werden.
Das Slider-Element kann nicht mit der Tatstatur bedient werden.
Das bedeutet:
Das Slider-Element ist nicht barriere-frei.
Die DHS bemüht sich das Slider-Element bald barriere-frei zu machen.
Auf https://www.dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis gibt es ein unerlaubtes Attribut.
Das Attribut betrifft die Bilder in der rechten Spalte.
Es handelt sich dabei um einen technischen Fehler.
Das Problem wird bald durch ein Update behoben.
Auf der Internet-Seite gibt es barriere-freie Bereiche.

Gebärdensprache:

Sie brauchen Infos in Gebärden-Sprache?
Dann klicken Sie auf den Menüpunkt Gebärden-Sprache.
Dort finden Sie ein Video zum Inhalt der Seite.
Und Sie finden ein Video zur Navigation auf der Seite.

Leichte Sprache:

Sie brauchen Infos in Leichter Sprache?
Dann klicken Sie auf den Menüpunkt Leichte Sprache.
Dann finden Sie Texte in Leichter Sprache.
Sie können helfen die Seite www.dhs.de barriere-frei zu machen.
Wenn Sie eine Barriere finden, dann können Sie die Barriere melden.
Dafür gibt es das Feedback-Formular.
Sie können uns auch einen Brief schreiben.
Die Adresse ist:
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.
Westenwall 4, 59065 Hamm
Oder Sie können uns anrufen.
Telefon-Nummer: +49 2381 9015-0
Oder Sie können uns ein Fax schicken:
Fax-Nummer: +49 2381 9015-30

Schlichtungs-Verfahren:

Das bedeutet:
Sie haben der DHS eine Nachricht geschrieben.
Aber auf die Nachricht wird nicht geantwortet.
Oder Sie sind mit der Nachricht nicht zufrieden.
Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.
Bei der Stelle arbeiten Menschen im Auftrag der Bundes-Regierung.
Diese Stelle kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Die Schlichtungs-Stelle löst Konflikte:
Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.
Das Schlichtungs-verfahren ist kostenlos.
Sie brauchen auch keinen Rechts-Beistand.
Ein Rechts-Beistand ist zum Beispiel:
Ein Anwalt.
Sie brauchen Infos zum Schlichtungs-Verfahren?
Dann gehen Sie auf die Internetseite der Schlichtungsstelle.
Dort können Sie nachlesen:
Wie läuft ein Schlichtungs-Verfahren ab?
Wie können Sie einen Antrag auf Schlichtung stellen?
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache stellen.
Sie können den Antrag auch in Deutscher Gebärdensprache stellen.
 
Die Schlichtungs-Stelle hat folgende Adresse:
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Sie können bei der Schlichtungs-Stelle anrufen:
Telefon-Nummer: +49 30 18 527-2805.
Und Sie können ein Fax schicken:
Fax-Nummer: +49 30 18 527-2901.
Und Sie können eine E-Mail schreiben.
E-Mail Adresse: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Sie brauchen mehr Informationen?
Die finden Sie auf dieser Seite:
www.schlichtungsstelle-bgg.de