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Hilfe bei Suchtproblemen

Deutsche Suchthilfestatistik

Die Deutsche Suchthilfestatistik (DSHS) erfasst deutschlandweit Beratungs- und Behandlungsvorgänge. Die Leistungen der Betreuungen/Behandlungen werden in den Einrichtungen (wie z.B. Beratungsstellen oder Fachkliniken) mit einem gemeinsamen Standard (Deutscher Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KDS)) erfasst, dokumentiert und für das Bundesgebiet jährlich ausgewertet. Dabei hat die Anonymität der Klienten und Klientinnen höchste Priorität: An die Auswertungsstelle gehen nur zusammengefasste Daten. Somit sind personenbezogene Rückschlüsse ausgeschlossen. Neben der Auswertung auf Bundesebene werden die Daten auch von Bundesländern ausgewertet, Verbänden und Einrichtungen. Kompatible Daten der Deutschen Suchthilfestatistik werden für die Berichterstattung der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) an die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) genutzt.

Die jährliche Fortschreibung der DSHS ermöglicht eine umfassende Beschreibung der Leistungen der Suchthilfe sowie der behandelten Personengruppen.

Zahlreiche Suchthilfe-Einrichtungen beteiligen sich an der DSHS. Allerdings übermitteln (noch) nicht alle Institutionen ihre Daten. Dennoch ist die DSHS europaweit eines der größten Monitoringsysteme im Betreuungs- und Behandlungsbereich von Abhängigkeitserkrankungen- aufgrund des breiten Einsatzes der Dokumentationsstandards in unterschiedlichen Einrichtungen und für sehr unterschiedliche Leistungen für Menschen mit Suchtproblemen.

Die Auswertung der Daten auf Bundesebene wird vom Institut für Therapieforschung (IFT) durchgeführt.

Weitere Informationen

Jahresberichte, themenbezogene Kurzberichte, Tabellenbände und zahlreiche weitere Informationen werden auf der Internetseite der Deutschen Suchthilfestatistik bereitgestellt.

Jahresbericht 2024

Eine ausführliche Beschreibung der Datenerfassung, Datensammlung, Datenverarbeitung und Auswertungen sind in dem Fachbeitrag „Die Deutsche Suchthilfestatistik – DSHS“ (Schwarzkopf et al. 2020) zu lesen.

Weitere Informationen zum Versorgungssystem finden Sie hier

Der Deutsche Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe (KDS 3.0)

Die einheitlichen Dokumentationsstandards sind im Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe definiert. Das Erhebungsinstrument erschien in seiner ersten Version in 1998/1999. Es wurde seitdem mehrfach weiterentwickelt. Seit Januar 2017 wird der Kerndatensatz in seiner aktuellen Version KDS 3.0 angewandt. Seit Inkrafttreten gingen fortlaufend Rückmeldungen und Fragestellungen bei der DHS und dem IFT ein, die im Fachausschuss Statistik der DHS bearbeitet werden.

Wie schon in den zurückliegenden Jahren, gibt es auch zum Jahreswechsel 2025/2026 eine überarbeitete Version des KDS 3.0. ert.

Aufgrund der Rückmeldungen wurden, wie dies bereits in der früheren Version des KDS der Fall gewesen war, aktuelle inhaltliche Ergänzungen und Anpassungen in den Erläuterungen zur Itemliste des KDS 3.0 vorgenommen. An der Itemliste selbst wurden, bis auf redaktionelle Anpassungen, keine Änderungen vorgenommen.

Den KDS 3.0 mit aktuellen inhaltlichen Änderungen (gültig ab 01.01.2026) und eine detaillierte Änderungsdokumentation finden Sie unter folgenden Links:

Manual KDS 3.0 gültig ab 01. Januar 2026

Dokumentationssysteme

Die Dokumentation in den Einrichtungen erfolgt unter Verwendung einer zertifizierten Software. Die Kompatibilität wird durch das IFT geprüft und zertifiziert. Eine Liste der für den KDS 3.0 zertifizierten Dokumentationssysteme kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

Liste der zertifizierten Dokumentationssysteme