Akutbehandlung

Die Akutbehandlung einer Abhängigkeitserkrankung findet häufig am Anfang einer Behandlungskette statt oder wenn Betroffene sich in physischen oder psychischen Krisensituationen befinden, die einer ärztlichen oder psychiatrischen Behandlung bedürfen.

Neben der Akutversorgung werden weitere, daran angebundene suchtspezifische Hilfen für Abhängigkeitserkrankte angeboten. Dies sind unter anderem auch die Beratung durch Suchtberatungsstellen, die Förderung der Teilhabe durch die Sucht-Selbsthilfe sowie die medizinische Sucht-Rehabilitation.

Die im Folgenden aufgeführten Leistungen zählen zur Akutbehandlung einer Abhängigkeitserkrankung:

  • Die ärztliche und psychotherapeutische Behandlung durch Vertrags- und Privatärztinnen und -ärzte sowie die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Krankenhausbehandlung.
  • Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind meist die erste Anlaufstelle für Abhängigkeitskranke bzw. -gefährdete. Die suchtbezogene Frühintervention greift häufig im Rahmen einer Behandlung von gesundheitlichen Komplikationen einer Sucht, z.B. Bluthochdruck oder Stoffwechselstörungen. Eine Abhängigkeit wird dabei als Zufalls- bzw. Nebenbefund der z.B. alkoholbedingten Erkrankung bzw. Symptome diagnostiziert. Die ärztliche Aufgabe ist es, dann die festgestellte Abhängigkeitsproblematik anzusprechen und auf geeignete Hilfen hinzuweisen.
  • Multiprofessionelle Behandlung in psychiatrischen Institutsambulanzen.
  • Entzugsbehandlung in Allgemeinkrankenhäusern: Die Entzüge werden vorwiegend stationär durchgeführt. Sie können auch im Zusammenhang mit Krankenhausbehandlungen oder mit durch Suchtmittelmissbrauch verursachten Krankheiten und Unfällen (Notfallbehandlung) stehen.
  • Qualifizierte Entzugsbehandlung oder/und Behandlung Abhängigkeitserkrankter mit psychiatrischen Zusatzstörungen in psychiatrischen Kliniken.