Prävention / Frühintervention

Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schäden vorzubeugen, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Suchtstoffe sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind. Sie ist somit eine tragende Säule der Suchtpolitik in Deutschland.

Zielsetzungen suchtpräventiver Arbeit

  • Suchtmittelkonsum legaler oder illegaler Substanzen und problematische Verhaltensweisen zu vermeiden oder weitestgehend hinauszuzögern
  • Früherkennung und -intervention bei riskanten Konsum- und Verhaltensmustern
  • Missbrauch und Abhängigkeiten reduzieren

Verhältnis- und Verhaltensprävention

Um die Ziele umsetzen zu können, ist ein Zusammenspiel aus verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen notwendig: Während die Verhaltensprävention das individuelle Verhalten Einzelner zu beeinflussen versucht, verändert die Verhältnisprävention idealerweise die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Die beiden Ansätze gehen Hand in Hand und bedingen sich gegenseitig. Verhältnisprävention gewährleistet dabei das Funktionieren verhaltensbezogener Maßnahmen und sorgt für deren Nachhaltigkeit.

Stellschrauben verhältnispräventiver Maßnahmen im Bereich Sucht

  • Preis: z.B. Besteuerung alkoholischer Getränke oder Tabakwaren
  • Werbung: z.B. Verbot von Außenwerbung für Tabakprodukte oder von Sport-Sponsoring durch Alkoholhersteller
  • Verfügbarkeit: z.B. Einschränkung des Verkaufs alkoholischer Getränke an Tankstellen mit 24-Stunden-Verfügbarkeit

Stellschrauben verhaltenspräventiver Maßnahmen im Bereich Sucht

  • Information/Bewusstsein über Suchtstoffe und Suchtmittelpotenziale
  • Kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsum bzw. Verhalten
  • Reduktion bzw. gänzliche Einstellung des Suchtmittelkonsums bzw. Verhaltens

Arbeitsfeld Suchtprävention

Im Arbeitsfeld Suchtprävention ist die DHS sowohl im Bereich der verhaltens- als auch der verhältnisbezogenen Prävention aktiv. So beschäftigt sich die DHS mit der Erstellung von Informationsmaterialien, klärt damit über die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Substanzmittelkonsum und die Folgen süchtigen Verhaltens auf, bietet Hilfestellungen und zeigt den Weg ins (professionelle) Hilfesystem auf.

Des Weiteren arbeitet die DHS eng mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zusammen und ist Mitglied bei der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e.V. (BVPG), dem Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR), dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sowie bei Eurocare.

In ihrer Funktion als Dachverband setzt sich die DHS für Maßnahmen ein, die ein Leben ohne Abhängigkeiten und ohne Missbrauch suchterzeugender Substanzen und Verhaltensweisen fördern. Hierfür ist sie in verschiedenen Gremien aktiv und setzt sich auf politischer Ebene für die Belange der Suchthilfe ein. 

Suchtpräventive Arbeit der DHS

Es gibt viele Substanzen, die ein Abhängigkeitspotenzial aufweisen und ebenso zahlreiche Verhaltensweisen, die für Menschen problematisch im Sinne einer Sucht werden können. Die DHS beschäftigt sich in ihrer suchtpräventiven Arbeit hauptsächlich mit folgenden Themengebieten:

Darüber hinaus halten wir Informationen und Materialien für verschiedene Zielgruppen und Lebenswelten bereit. In unserem Bestellcenter erhalten Sie eine Übersicht all unserer Publikationen. Die Informationsmaterialien können kostenfrei bestellt oder als PDF heruntergeladen werden.