Rehabilitation bei Suchterkrankungen
Die Rehabilitation (kurz: Reha) ist ein wirkungsvolles Angebot, um eine Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten und Drogen oder pathologischem Glücksspiel- und Onlineverhalten zu behandeln.
Wesentliche Ziele der Rehabilitation sind:
- Die Entwöhnung vom Suchtverhalten. Mittels psychologischer, sozialer und medizinischer Hilfen soll eine Abstinenzfähigkeit erlangt werden.
- Abhängigkeitserkrankte sollen gesund werden und am sozialen Leben wieder teilnehmen können.
Welche Formen der Behandlung gibt es?
Eine medizinische Sucht-Rehabilitation kann in stationären Fachkliniken, Therapieeinrichtungen oder Abteilungen von Krankenhäusern erfolgen. Zudem gibt es die ganztägig ambulante Reha in einer Tagesklinik sowie die ambulante Rehabilitation in Fachambulanzen oder Suchtberatungsstellen.
Suchtberatungsstellen klären Betroffene und Angehörige im Vorfeld zu den Inhalten und der Beantragung einer Sucht-Reha auf. Dort findet eine individuelle Beratung und Aufklärung, auch zu versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, statt.
In der Regel bezahlt die Deutsche Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenkasse die Sucht-Reha bei ihren Versicherten.
Die Rehabilitationseinrichtungen bieten zahlreiche medizinisch-therapeutische Behandlungsmöglichkeiten an. Auch soziale und psychische Probleme, die mit der Abhängigkeitserkrankung einhergehen, werden behandelt.
Vor einer Rehabilitation bei Suchterkrankungen steht die Entzugsbehandlung
Bei einer Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten oder Drogen erfolgt vor der Sucht-Rehabilitation zunächst eine körperliche Entzugsbehandlung. Dabei müssen körperliche Folgen des Entzugs medizinisch begleitet werden. Denn: Es können schwerwiegende Entzugssymptome auftreten. Daher findet eine entsprechende Akutbehandlung in der Regel in einer psychiatrischen Fachklinik statt.
Idealerweise sollte direkt im Anschluss an eine Entzugsbehandlung eine Sucht-Reha (Entwöhnungsbehandlung) stattfinden.
Wichtig ist zudem, dass der oder die Betroffene motiviert ist, an einer Reha mitzuwirken, das heißt: Eine persönliche Einsicht in die Erkrankung und den Willen sich behandeln zu lassen.
Was findet in der Rehabilitation statt?
In der Reha-Behandlung arbeitet ein Fachkräfte-Team aus den Bereichen Soziale Arbeit, Medizin und Psychologie sowie Ergo-, Arbeitstherapie und Bewegungstherapie zusammen. Die Behandlung berücksichtigt sowohl die körperlichen als auch die seelischen und sozialen Aspekte der Abhängigkeitserkankung. Die Therapieziele werden gemeinsam mit dem Patienten/der Patientin erarbeitet. Es finden beispielsweise medizinisch-therapeutische Behandlungen, Einzel- und Gruppengespräche, Seminare zur Wissensvermittlung zur Erkrankung (Psychoedukation) und Bewegungsangebote statt.
Im Anschluss an eine Rehabilitation werden häufig eine Nachsorge und/oder die Angebote der Sucht-Selbsthilfe empfohlen.
Wie wird eine Sucht-Reha beantragt?
Um eine Reha zu beantragen, können Betroffene sich an eine Suchtberatungsstelle, an den Sozialdienst im Krankenhaus, an ihren Hausarzt/ihre Hausärztin, an einen niedergelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin oder einen Facharzt/eine Fachärztin (z.B. Psychiater/Psychiaterin) wenden. Diese können erste Ansprechpartner/-partnerin sein, um sich zu informieren und weitere Schritte einzuleiten.
Auch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen oder betriebliche Suchtkrankenhelfer/Suchtkrankenhelferinnen können eine Entwöhnungsbehandlung empfehlen oder initiieren.
Sucht-Selbsthilfegruppen bieten ebenfalls Hilfen und Unterstützung vor (und nach) der Reha für Betroffene und deren Angehörige an.
Zusammen mit dem Beratenden oder der Ärztin/dem Arzt wird die Form der Reha besprochen. Entsprechend des individuellen Rehabilitationsbedarfs des Betroffenen wird eine stationäre oder ambulante Form der Sucht-Reha beantragt.
Hier finden Sie umfassende Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Beantragung einer Sucht-Reha.
Weitere Informationen
Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Sucht-Reha
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet einen Überblick über Vereinbarungen im Suchtbereich
- Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen
- Gemeinsame Rahmenkonzepte
- Leitfaden zur Erstellung und Prüfung von Konzepten
Orientierungshilfe zum Gesamtkonzept der Reha und Teilhabe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und Teilhabe
(Kostenpflichtig / kostenfreier Download verfügbar)