Sucht-Selbsthilfe

Die Selbsthilfe im Suchtbereich ist eine Hilfe für Betroffene von Betroffenen. Vor, während und nach der professionellen therapeutischen und medizinischen Hilfe sowie unabhängig davon, können Menschen mit  Suchtproblemen und deren Angehörige sich an eine Sucht-Selbsthilfegruppe oder einen Sucht-Selbsthilfeverband wenden.

Sucht-Selbsthilfe basiert auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Betroffenen und Angehörigen. Selbstbestimmter, regelmäßiger Austausch in der Gruppe ist das Kennzeichen der Selbsthilfe.

Ziel ist es, die Abhängigkeitsproblematik zu bewältigen. Eine Selbsthilfegruppe unterstützt dabei, (wieder) soziale Kontakte und neue Perspektiven zu finden sowie Isolation und Ausgrenzung zu überwinden.

Angebote in der Sucht-Selbsthilfe und in den Beratungs- und Behandlungsstellen richten sich ausdrücklich auch an die Angehörigen von Abhängigkeitserkrankten (und hier besonders an Partnerinnen und Partner). Denn: Das Leiden und die Bedürfnisse der Angehörigen gehen häufig in der übermächtigen Suchtproblematik der Betroffenen unter.

Wir informieren Sie im Folgenden zu diesen Themen rund um die Sucht-Selbsthilfe:

  • Selbsthilfeförderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
  • Selbsthilfeförderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
  • Statistik: Erhebung der fünf Selbsthilfe- und Abstinenzverbände
  • Suchtreferenten und Suchtreferentinnen der Selbsthilfe
  • Handreichungen für die Sucht-Selbsthilfe

Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Dem hohen gesundheitspolitischen Stellenwert der Selbsthilfe wird durch die Förderung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände sowie durch die Deutsche Rentenversicherung Bund Rechnung getragen. Nachfolgend  finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung von Selbsthilfeverbänden und -gruppen und zur Antragsstellung.

Selbsthilfeförderung durch die GKV

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die gesetzliche Grundlage für die Förderung ist der § 20h SGB V. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV Spitzenverbandes sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe dargestellt. Gefördert werden können Selbsthilfeorganisationen und -gruppen ebenso wie Selbsthilfekontaktstellen.

Die Förderung erfolgt auf Bundes-, Landes- und Ortsebene. Das Förderverfahren ist zweigliedrig. Es gibt eine Pauschalförderung (kassenartenübergreifende Pauschalförderung) und eine Projektförderung (kassenartenindividuelle Projektförderung).

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 21. Oktober 2022
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erläutert die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren nach § 20h SGB V.

Im jährlichen „Gemeinsamen Rundschreiben zur Förderung der Selbsthilfe auf Bundesebene“ finden Sie wichtige Hinweise zur Antragsstellung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe sowohl für die Pauschalförderung als auch für die Projektförderung nach § 20h SGB V.

Gemeinsames Rundschreiben 2023 

Weitere Informationen über die GKV Selbsthilfeförderung, Anträge für 2023 für Bundesorganisationen der Selbsthilfe, eine Ausfüllhilfe und Informationen zur GKV-Selbsthilfeförderung online durch das Internetportal etc. finden Sie auf der Homepage des vdek.

Selbsthilfeförderung durch die DRV Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) fördert Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktivitäten. Selbsthilfe ist ein wohnort- bzw. arbeitsplatznahes Angebot für Betroffene und Angehörige. Bedeutsam im Sinne der Deutschen Rentenversicherung Bund ist ihre Wirkung. Durch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen und deren Aktivitäten kann eine Abwendung der Gefährdung der Erwerbsfähigkeit bewirkt werden.

Maßgeblich für die Beantragung, Bewilligung und Verwendung der Fördermittel sind die Richtlinien der DRV Bund: Richtlinie der DRV Bund nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI (Suchtrichtlinien) - wird überarbeitet

Die DRV Bund stellt die Fördermittel für die Selbsthilfe und einen geringen Teil für besondere regionale Angebote der Suchthilfe über die DHS zur Verfügung.

Für Antragsstellerinnen und Antragssteller gibt es eine Checkliste zur Beantragung der DRV Bund Zuwendungen. Sie erläutert das Förderverfahren (Antragsstellung für pauschale Gruppenförderung, für Schulungen und besondere Maßnahmen) und die Fördervoraussetzungen.  

Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen, Bearbeiten und Speichern aller angebotenen Formulare benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der hier zum kostenlosen Download angeboten wird.

Anträge für 2025: Befinden sich aktuell in der Überarbeitung

Verwendungsnachweise für 2023:

DHS Grundsatzpapier: Was Sucht-Selbsthilfe ausmacht

Das DHS Grundsatzpapier „Was Sucht-Selbsthilfe ausmacht“ wurde von den Sucht-Selbsthilfeverbänden und von den Fachverbänden, die Sucht-Selbsthilfe unterstützen, entwickelt. Es informiert umfassend zum Thema Sucht-Selbsthilfe. Es dient der Orientierung und richtet sich an alle, die sich in der Sucht-Selbsthilfe engagieren bzw. sich für ihre Angebote interessieren. Dargestellt werden Veranstaltungen und Angebote der Sucht-Selbsthilfe, ihre Ziele, die verbandlich organisierte Sucht-Selbsthilfe und Vernetzungen auf unterschiedlichen Ebenen. Zudem zeigt das Grundsatzpapier Perspektiven für die künftige Ausrichtung und Arbeit der Sucht-Selbsthilfe auf. So gilt es unter anderem, Erfahrungswissen und Gemeinschaftserfahrungen in den Mittelpunkt zu stellen und präsenter zu kommunizieren.

Statistik: Erhebung der fünf Selbsthilfe- und Abstinenzverbände

Die fünf großen Sucht-Selbsthilfeverbände bei der DHS erheben verbandsübergreifende Daten und erhalten somit wichtige Angaben zur Arbeit in ihren Sucht-Selbsthilfegruppen, zu deren Leistungen, zu Entwicklungen und über neue Tendenzen in der Selbsthilfe.

Das Ergebnis der Erhebung aus dem Jahr 2017 zeigt u.a. die Zusammensetzung der Gruppenteilnehmenden, die  Alters- und Suchtstrukturen der Gruppenmitglieder und Arten der Vorbehandlungen vor dem Besuch einer Selbsthilfegruppe.

Suchtreferenten und Suchtreferentinnen der Selbsthilfe

Bei den verschiedenen Sucht-Selbsthilfeverbänden, Fachverbänden und Wohlfahrtsverbänden, die Mitgliedsverbände der DHS sind, arbeiten insgesamt 30 Suchtreferenten und Suchtreferentinnen der Selbsthilfe.

Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist die Unterstützung der Sucht-Selbsthilfe. In vielfältiger Form bieten sie Hilfestellung für Selbsthilfegruppen und -organisationen. Diese fachliche Unterstützungsarbeit der Referenten und Referentinnen wird ermöglicht durch die Förderung der DRV Bund. Im Sinne der DRV Bund sollen die Potenziale der Selbsthilfe entfaltet und gestärkt werden.

Kontaktdaten für Hilfesuchende:
Liste der Suchtreferentinnen und -referenten

Handreichungen für die Sucht-Selbsthilfe

Hier finden Sie Materialien, die von Sucht-Selbsthilfeverbänden und/oder von den Suchtreferent/-innen der Selbsthilfe entwickelt wurden. Die Tipps und praktischen Empfehlungen unterstützen Verantwortliche in der Sucht-Selbsthilfe. 

Sie dienen der kreativen Gruppenarbeit bzw. der Ausrichtung in einem Selbsthilfeverband. So zeigen beispielsweise die Handlungsempfehlungen auf, wie eine gute Zusammenarbeit mit der beruflichen Suchthilfe gelingen kann.

Ziel ist unter anderem, die Ressourcen der Gruppenleiter/-innen sowie der Teilnehmer/-innen in den Selbsthilfegruppen zu fördern. Darüber hinaus werden Möglichkeiten aufgezeigt, um  Betroffene anzusprechen und zu gewinnen.

„Selbsthilfe optimieren durch Gesundheitsförderung _ S.o.G.“ Anregungen für die praktische Arbeit   

„Chancen nahtlos nutzen – Konkret!“ Praktische Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit von Sucht-Selbsthilfe und beruflicher Suchthilfe

„Berufliche Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe“ Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit der Beruflichen Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe  
Modul I - Grundlagen und Empfehlungen
Modul I - Folien
Modul II - Good Practice Beispiel

Weitere Informationen

Das DHS Memorandum „Angehörige in der Sucht-Selbsthilfe“ richtet sich insbesondere an Gruppenleiter/-innen, Ehrenamtliche in der Selbsthilfe und Interessierte.