Sucht-Selbsthilfe
Die Selbsthilfe im Suchtbereich ist eine Hilfe für Betroffene von Betroffenen. Vor, während und nach der professionellen therapeutischen und medizinischen Hilfe sowie unabhängig davon, können Menschen mit Suchtproblemen und deren Angehörige sich an eine Sucht-Selbsthilfegruppe oder einen Sucht-Selbsthilfeverband wenden.
Sucht-Selbsthilfe basiert auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Betroffenen und Angehörigen. Selbstbestimmter, regelmäßiger Austausch in der Gruppe ist das Kennzeichen der Selbsthilfe.
Ziel ist es, die Abhängigkeitsproblematik zu bewältigen. Eine Selbsthilfegruppe unterstützt dabei, (wieder) soziale Kontakte und neue Perspektiven zu finden sowie Isolation und Ausgrenzung zu überwinden.
Angebote in der Sucht-Selbsthilfe und in den Beratungs- und Behandlungsstellen richten sich ausdrücklich auch an die Angehörigen von Abhängigkeitserkrankten (und hier besonders an Partnerinnen und Partner). Denn: Das Leiden und die Bedürfnisse der Angehörigen gehen häufig in der übermächtigen Suchtproblematik der Betroffenen unter.
Wir informieren Sie im Folgenden zu diesen Themen rund um die Sucht-Selbsthilfe:
- Selbsthilfeförderung durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV)
- Selbsthilfeförderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
- Statistik: Erhebung der fünf Selbsthilfe- und Abstinenzverbände
- Suchtreferenten und Suchtreferentinnen der Selbsthilfe
- Handreichungen für die Sucht-Selbsthilfe
Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Dem hohen gesundheitspolitischen Stellenwert der Selbsthilfe wird durch die Förderung der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände sowie durch die Deutsche Rentenversicherung Bund Rechnung getragen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung von Selbsthilfeverbänden und -gruppen und zur Antragsstellung.
Selbsthilfeförderung durch die GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Die gesetzliche Grundlage für die Förderung ist der § 20h SGB V. Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV Spitzenverbandes sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe dargestellt. Gefördert werden können Selbsthilfeorganisationen und -gruppen ebenso wie Selbsthilfekontaktstellen.
Die Förderung erfolgt auf Bundes-, Landes- und Ortsebene. Das Förderverfahren ist zweigliedrig. Es gibt eine Pauschalförderung (kassenartenübergreifende Pauschalförderung) und eine Projektförderung (kassenartenindividuelle Projektförderung).
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung in der Fassung vom 21. Oktober 2022
Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erläutert die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren nach § 20h SGB V.
Im jährlichen „Gemeinsamen Rundschreiben zur Förderung der Selbsthilfe auf Bundesebene“ finden Sie wichtige Hinweise zur Antragsstellung der Bundesorganisationen der Selbsthilfe sowohl für die Pauschalförderung als auch für die Projektförderung nach § 20h SGB V.
Gemeinsames Rundschreiben 2023
Weitere Informationen über die GKV Selbsthilfeförderung, Anträge für 2023 für Bundesorganisationen der Selbsthilfe, eine Ausfüllhilfe und Informationen zur GKV-Selbsthilfeförderung online durch das Internetportal etc. finden Sie auf der Homepage des vdek.
Selbsthilfeförderung durch die DRV Bund
DRV Bund Leistungen zur Teilhabe für Selbsthilfe und Einrichtungen, die die Rehabilitation fördern
Fördervoraussetzungen
Durch die gesetzliche Rentenversicherung können als sonstige Leistungen zur Teilhabe Zuwendungen für Einrichtungen erbracht werden, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern. Bezogen auf den Bereich der Selbsthilfe bedeutet dies, dass von der Rentenversicherung eine Zuwendung nur dann erbracht werden darf, wenn das Vorhaben, für das eine finanzielle Förderung beantragt wird, einen engen Bezug zur Rehabilitation der Rentenversicherung aufweist. Ziel der Rehabilitation der Rentenversicherung ist es, gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte wieder in das Erwerbsleben zu integrieren.
Förderungsfähig sind daher nur solche Vorhaben, welche unmittelbar diesen gesetzlichen Versorgungsauftrag der Rentenversicherung betreffen.
Zuwendungen werden im Rahmen der Zuwendungsrichtlinien der Rentenversicherung erbracht. Die Aufwendungen für Zuwendungen durch die gesetzliche Rentenversicherung sind, wie die anderen sonstigen Leistungen, von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.
Förderrichtlinien
Die Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungsmitteln erfolgt nach den „Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung Bund über Zuwendungen nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern“ vom 05.12.2018 (Zuwendungsrichtlinien).
Ergänzend zu den Regelungen der Verordnung über das Haushaltswesen (SVHV – insbesondere § 17) orientiert sich die DRV Bund bei der Vergabe von Fördermitteln nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI an der Bundeshaushaltsordnung (BHO), insbesondere §§ 7, 23, 44 BHO.
Bestandteil der Zuwendungsentscheidungen sind die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) in der Fassung vom 13.09.2019. Die ANBest-P sind den Zuwendungsentscheidungen als Anlage beigefügt, die darin enthaltenen Regelungen und Informationen zur Anforderung und Verwendung der Zuwendungsmittel für die Projektförderung sind zwingend zu beachten.
Nach § 26 Abs. 1 SGB IX vereinbaren die Rehabilitationsträger zur Sicherung der Zusammenarbeit gemeinsame Empfehlungen:
Die "Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX" in der aktuellen Fassung am 01.07.2019.
Sie regelt, in welchem Rahmen Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen gefördert werden können und wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. als gemeinsame Repräsentanz der Rehabilitationsträger herausgegeben."
Förderfähige Projekte
Finanzielle Zuschüsse für die Sucht-Selbsthilfe kommen für verschiedene Zwecke in Betracht, beispielswiese für Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Veranstaltungen der Sucht-Selbsthilfe, Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche, die im Zusammenhang mit der originären Selbsthilfearbeit stehen.
Finanzielle Zuschüsse als Leistungen zur Teilhabe für Einrichtungen der Suchthilfe können beantragt werden für Maßnahmen, die die Rehabilitation fördern und nicht zu den Standardleistungen der Beratungsstelle oder zu den Leistungen der ambulanten Rehabilitation gehören.
Antragsformulare
DRV Bund Zuwendungen für förderfähige Projekte sind über das sogenannte "Alte Verfahren" zu beantragen. Für Antragsstellende gibt es dazu eine DHS-Ausfüllhilfe.
DRV Bund Zuwendungen für Selbsthilfegruppen sind über den Antrag "Pauschalierte Selbsthilfegruppen-Förderung" zu beantragen.
Wir stellen jeweils einen Musterantrag zur Verfügung, der die Anträge erläutert und exemplarisch darstellt.
Wir empfehlen die Anträge über die Landesstellen für Suchtfragen in den jeweiligen Bundesländern zu stellen. Die Adressen finden Sie hier. www.dhs.de/die-dhs/landesstellen
- Antrag Altes Verfahren 2025 (online ausfüllbar)
- Antrag Pauschalierte SHG-Förderung 2025 (online ausfüllbar)
- Ausfüllhilfe für Zuwendungen der DRV Bund gem. § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI
- Musterantrag zur pauschalisierten SHG-Förderung
- Musterantrag Altes Verfahren
Wichtiger Hinweis: Zum Öffnen, Bearbeiten und Speichern aller angebotenen Formulare benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der hier zum kostenlosen Download angeboten wird.
DHS Grundsatzpapier: Was Sucht-Selbsthilfe ausmacht
Das DHS Grundsatzpapier „Was Sucht-Selbsthilfe ausmacht“ wurde von den Sucht-Selbsthilfeverbänden und von den Fachverbänden, die Sucht-Selbsthilfe unterstützen, entwickelt. Es informiert umfassend zum Thema Sucht-Selbsthilfe. Es dient der Orientierung und richtet sich an alle, die sich in der Sucht-Selbsthilfe engagieren bzw. sich für ihre Angebote interessieren. Dargestellt werden Veranstaltungen und Angebote der Sucht-Selbsthilfe, ihre Ziele, die verbandlich organisierte Sucht-Selbsthilfe und Vernetzungen auf unterschiedlichen Ebenen. Zudem zeigt das Grundsatzpapier Perspektiven für die künftige Ausrichtung und Arbeit der Sucht-Selbsthilfe auf. So gilt es unter anderem, Erfahrungswissen und Gemeinschaftserfahrungen in den Mittelpunkt zu stellen und präsenter zu kommunizieren.
Statistik: Erhebung der fünf Selbsthilfe- und Abstinenzverbände
Die fünf großen Sucht-Selbsthilfeverbände bei der DHS erheben verbandsübergreifende Daten und erhalten somit wichtige Angaben zur Arbeit in ihren Sucht-Selbsthilfegruppen, zu deren Leistungen, zu Entwicklungen und über neue Tendenzen in der Selbsthilfe.
Das Ergebnis der Erhebung aus dem Jahr 2017 zeigt u.a. die Zusammensetzung der Gruppenteilnehmenden, die Alters- und Suchtstrukturen der Gruppenmitglieder und Arten der Vorbehandlungen vor dem Besuch einer Selbsthilfegruppe.
Suchtreferenten und Suchtreferentinnen der Selbsthilfe
Bei den verschiedenen Sucht-Selbsthilfeverbänden, Fachverbänden und Wohlfahrtsverbänden, die Mitgliedsverbände der DHS sind, arbeiten insgesamt 30 Suchtreferenten und Suchtreferentinnen der Selbsthilfe.
Ihr Tätigkeitsschwerpunkt ist die Unterstützung der Sucht-Selbsthilfe. In vielfältiger Form bieten sie Hilfestellung für Selbsthilfegruppen und -organisationen. Diese fachliche Unterstützungsarbeit der Referenten und Referentinnen wird ermöglicht durch die Förderung der DRV Bund. Im Sinne der DRV Bund sollen die Potenziale der Selbsthilfe entfaltet und gestärkt werden.
Kontaktdaten für Hilfesuchende:
Liste der Suchtreferentinnen und -referenten
Handreichungen für die Sucht-Selbsthilfe
Hier finden Sie Materialien, die von Sucht-Selbsthilfeverbänden und/oder von den Suchtreferent/-innen der Selbsthilfe entwickelt wurden. Die Tipps und praktischen Empfehlungen unterstützen Verantwortliche in der Sucht-Selbsthilfe.
Sie dienen der kreativen Gruppenarbeit bzw. der Ausrichtung in einem Selbsthilfeverband. So zeigen beispielsweise die Handlungsempfehlungen auf, wie eine gute Zusammenarbeit mit der beruflichen Suchthilfe gelingen kann.
Ziel ist unter anderem, die Ressourcen der Gruppenleiter/-innen sowie der Teilnehmer/-innen in den Selbsthilfegruppen zu fördern. Darüber hinaus werden Möglichkeiten aufgezeigt, um Betroffene anzusprechen und zu gewinnen.
„Selbsthilfe optimieren durch Gesundheitsförderung _ S.o.G.“ Anregungen für die praktische Arbeit
„Chancen nahtlos nutzen – Konkret!“ Praktische Handlungsempfehlungen für die Zusammenarbeit von Sucht-Selbsthilfe und beruflicher Suchthilfe
„Berufliche Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe“ Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit der Beruflichen Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe
Modul I - Grundlagen und Empfehlungen
Modul I - Folien
Modul II - Good Practice Beispiel
Weitere Informationen
Das DHS Memorandum „Angehörige in der Sucht-Selbsthilfe“ richtet sich insbesondere an Gruppenleiter/-innen, Ehrenamtliche in der Selbsthilfe und Interessierte.
Selbsthilfegruppen in Deutschland
Blaues Kreuz in Deutschland e.V. (BKD)
www.blaues-kreuz.de
Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. (BKE)
https://bke-suchtselbsthilfe.de/
Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe e.V.
www.freundeskreise-sucht.de
Guttempler in Deutschland e.V.
www.guttempler.de
Kreuzbund e.V.
www.kreuzbund.de
Anonyme Alkoholiker
www.anonyme-alkoholiker.de
Bundesverband der Elternkreise suchtgefährdeter und suchtkranker Söhne und Töchter e.V. (BVEK)
www.bvek.org
Bundesweite Koordinierungsstelle für Selbsthilfe junger Abhängiger im Deutschen Caritasverband e.V.
www.caritas.de/hilfeundberatung/sucht/junge-sucht-selbsthilfe
Deutsches Rotes Kreuz
www.drk.de
Frau. Sucht. Hilfe. Bundesverband e.V.
www.frau-sucht-hilfe.info
Fachverband Glücksspielsucht
www.gluecksspielsucht.de
Narcotics Anonymous
www.narcotics-anonymous.de
Stiftungsfamilie BSW & EWH
www.stiftungsfamilie.de
(DHS Mitgliedsverbände und kooperierende Organisationen)