Das Versorgungssystem

Um auf den Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsbedarf von Menschen mit Suchtproblemen reagieren zu können, entstand seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland ein sehr differenziertes und spezialisiertes „Suchthilfesystem“. Für (fast) jeden Hilfebedarf gibt es in diesem Versorgungssystem passende Angebote, die zudem fortwährend weiterentwickelt werden. Damit reagieren sie auf den aktuellen Veränderungsbedarf. Auslöser können veränderte Konsumgewohnheiten einzelner Zielgruppen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen oder neue wissenschaftliche, psychotherapeutische, suchtmedizinische bzw. Erkenntnisse aus der Sozialen Arbeit sein.

Grundsätzlich sind diese Hilfen und Angebote für alle Menschen mit Suchtproblemen verfügbar. Teilweise handelt es sich um kostenfreie und offene Angebote (z.B. Suchtberatung, Prävention oder Selbsthilfe). Für einige Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen (z.B. Entzugsbehandlung, Entwöhnung oder Eingliederungshilfe) sind Bewilligungen von Kosten- und Leistungsträgern (meist: Gesetzliche Kranken- bzw. Rentenversicherung) erforderlich.

In vielen Versorgungsbereichen des Sozial- und Gesundheitswesens wurden suchtspezifische Hilfen und Angebote entwickelt:

  • Beratung und Begleitung
  • Medizinische Behandlung
  • Medizinische Rehabilitation
  • Sucht-Selbsthilfe
  • Eingliederungshilfe – Leistungen zur sozialen Teilhabe
  • Beschäftigung, Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen für Menschen mit Suchtproblemen in Haft und im Maßregelvollzug
  • Pflege und Altenhilfe
  • Wohnungslosenhilfe

Im Folgenden informieren wir Sie über die zentralen Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens, in denen Menschen mit Suchtproblemen Hilfen erhalten.

Beratung und Begleitung

Im Mittelpunkt der Suchtberatung steht der Mensch mit seinen spezifischen Anliegen und Hilfebedarfen. Professionelle Beratungs- und Begleitungsprozesse in der Suchthilfe zielen darauf ab, Hilfesuchenden Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln. Qualifizierte Beraterinnen und Berater unterstützen und begleiten Betroffene aktiv dabei, ihre Probleme selbstständig zu lösen und zu bewältigen. Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Klientinnen und Klienten sollten zu jedem Zeitpunkt der Beratungs- und Begleitungsprozesse gewährleistet sein.

Medizinische Behandlung

Sucht ist in der medizinischen Versorgung als eigenständiges Krankheitsspektrum mit vielfältigen Erscheinungsformen definiert. Suchmittelkonsum hat große Auswirkungen auf soziale Beziehungen und das soziale Verhalten von Menschen. Der Konsum wirkt sich insbesondere auf die Gesundheit aus. Er ist ein Risikofaktor für Abhängigkeit und kann viele weitere Erkrankungen (mit-)auslösen.

Sozialmedizinisch steht jedem Menschen mit Sucht oder einer durch Suchtmittelkonsum verursachten anderen Erkrankung eine Krankenbehandlung gemäß § 27 SGB V zu. Die Behandlung kann ambulant oder (teil-)stationär erfolgen. Leistungen können von approbierten Ärzten und Ärztinnen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Praxen oder Krankenhäusern erbracht und in Anspruch genommen werden.

Medizinische Rehabilitation

Die medizinische Rehabilitation (Entwöhnungsbehandlung/kurz: Reha) schließt sich idealerweise nahtlos an eine entsprechende Akutbehandlung an. Nach den Urteilen des Bundessozialgerichtes von 1968 (Anerkennung von Sucht als Krankheit) und 1978 (Kostenverteilung bei Suchtbehandlung) wurde die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker konzipiert und zu einer qualitativ hochwertigen Leistung mit zahlreichen Behandlungsoptionen weiterentwickelt.

Sucht-Selbsthilfe

Selbsthilfe setzt auf freiwillige Mitwirkung aller Teilnehmenden. Sie  bietet Raum für Erfahrungsaustausch, Meinungsäußerung und Meinungsbildung. Ein Prinzip der Selbsthilfe ist die Begegnung auf Augenhöhe und damit die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Dies stärkt den Selbstwert jedes Einzelnen. Denn: jede/jeder Teilnehmende ist für die Gruppe wichtig. Zugleich bietet Selbsthilfe Raum für neue, stabilisierende Beziehungserfahrungen. Modellhaftes Voneinander- und Miteinander-Lernen wird so ermöglicht und entlastet in geschützter Atmosphäre, z.B. durch die Thematisierung von Ängsten und Schuldgefühlen.

Sucht-Selbsthilfegruppen bieten für Menschen mit Suchtproblemen und ihre Angehörigen ein niedrigschwelliges Angebot, sich mit dem Thema Abhängigkeit auseinanderzusetzen. Sie motivieren zum Ausstieg aus der Sucht und zur Inanspruchnahme weiterführender Beratung und Behandlung. Der Besuch einer Sucht-Selbsthilfegruppe ist Bestandteil einer wirksamen Rückfallverhütung: Hier wird erlernt, mit herausfordernden Lebenssituationen umzugehen oder Rückfälle aufzuarbeiten.  Angehörigen ermöglicht die Gruppe, sich selbst und Menschen mit Suchtproblemen besser zu verstehen sowie Wege aus suchtbelasteten Beziehungen zu entdecken und zu gehen.

Sucht-Selbsthilfe fördert maßgeblich einen von Suchtstrukturen befreiten Lebensstil. Sie begleitet Menschen mit Suchtproblemen auf ihrem Weg durch das Hilfesystem (z.B. während ambulanter bzw. stationärer Behandlung).

Eingliederungshilfe – Leistungen zur sozialen Teilhabe

Im Bereich der Eingliederungshilfe gibt es spezifische Angebote für Menschen mit Suchtproblemen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Leistungen im Bereich Wohnen (ambulante Betreuung)
  • Tagesstrukturierende Angebote
  • Besondere Wohnformen
  • Übergangseinrichtungen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung sowie ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Sie soll diese Menschen befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (vgl. § 90 SGB IX). Auch chronische Abhängigkeitserkrankungen zählen zu den seelischen Behinderungen.

Das im Dezember 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz (BTHG) umfasst zahlreiche rechtliche Veränderungen (insbesondere im SGB IX), mit denen die Autonomie von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden soll. In § 1 SGB IX neu ist geregelt, dass u.a. den besonderen Belangen von Menschen mit seelischer Behinderung oder von einer solchen Behinderung bedrohten Menschen Rechnung zu tragen ist.

Beschäftigung, Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben

Erwerbsarbeit, die den eigenständigen Lebensunterhalt ermöglicht, kann einerseits dabei helfen, eine Abhängigkeitserkrankung zu bewältigen und die Basis für eine gelingende Teilhabe und Rehabilitation bilden. Andererseits können schwierige Arbeitsbedingungen z.B. die soziale Ausgrenzung verstärken. Arbeitsbelastungen stehen auch im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, problematischem Konsum und Sucht. Verdienst und soziale Absicherung sind trotz Erwerbsarbeit oft nicht ausreichend.

Die Chancen am Arbeitsmarkt und die Auswirkungen von Arbeit sind vor, in und nach der Suchterkrankung individuell unterschiedlich. „Arbeit haben“ nimmt für Abhängigkeitserkrankte eine Schlüsselrolle für den Ausstieg aus der Sucht ein. Sie betrachten dies als Chance, eine bislang meist unstete Berufsbiographie positiv und selbstbestimmt zu gestalten und einen „eigenen Weg“ zu finden.

Für Menschen, die zeitweilig oder dauerhaft weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, stehen verschiedene Angebote zu beruflichen Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung.

Leistungen für Menschen mit Suchtproblemen in Haft und im Maßregelvollzug

Während der Haftzeit erfolgt die Gesundheitsversorgung der Inhaftierten (gem. SGB 5 §16(1) Nr. 4) durch die Haftanstalten. Der Strafvollzug liegt jeweils in der Zuständigkeit der Bundesländer. Im bundesweiten Vergleich ist daher von einer unterschiedlichen Anwendung formaler Standards für die Behandlung auszugehen, insbesondere bei einer Substanzgebrauchsstörung bzw. Suchterkrankung.

Eine besondere Rolle spielt in diesem Versorgungsbereich:

  • die Möglichkeit der Zurückstellung der Strafe nach dem Modell „Therapie statt Strafe“ (nach den §§ 35/36 BtMG)
  • die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (nach §57 StGB) zum Zweck einer Suchtbehandlung (Alkohol)
  • die Suchtbehandlung im Maßregelvollzug (nach § 64 StGB) als spezifische Behandlungsoption für straffällige Menschen mit Suchtproblemen.

Eine wichtige Funktion an der Schnittstelle zwischen Justizvollzug und Wiedereingliederung hat die Suchtberatung in Haft. Sie wird intern (durch die Haftanstalt) oder extern (durch Träger der ambulanten Suchthilfe) organisiert. Im  Idealfall übernimmt sie eine sorgfältige und möglichst kontinuierliche Betreuung und Begleitung von Inhaftierten während und nach der Entlassung aus der Haft. Allerdings werden Gefangene wegen der Zuständigkeiten der einzelnen Gefängnisse häufig verlegt. Eine angemessene Klientenübergabe ist erforderlich. Aufgrund von Kapazitätsproblemen beschränkt sich die Leistung in den meisten Fällen auf eine Klärung von Hilfemöglichkeiten sowie die Beantragung und Vorbereitung einer an die Haft anschließenden Behandlungsmaßnahme. Um  Behandlungsansätze als Haftalternativen zu prüfen und einen gesicherten Übergang zu gewährleisten, sollte der Kontakt der Betroffenen zur Sucht- und Drogenhilfe so früh wie möglich realisiert werden. Nach der Haftentlassung kommen dann auch die Bewährungshelfer und -helferinnen ins Spiel, die in die Abstimmung weiterer Hilfemaßnahmen einzubeziehen sind.

Prävention

Suchtprävention ist eine tragende Säule deutscher Suchtpolitik und als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu betrachten. Sie ist ein Arbeitsbereich mit eigenem Profil und eigenen Strukturen innerhalb der Suchthilfe. Suchtprävention zielt darauf ab, gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Schäden, die mit dem Gebrauch legaler und illegaler Substanzen sowie den Folgen süchtigen Verhaltens verbunden sind, vorzubeugen. Für jeden Menschen soll sich dadurch die Chance erhöhen, ein suchtfreies oder von Sucht so weit wie möglich unbeeinträchtigtes Leben zu führen. Suchtprävention umfasst alle verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen, die riskanten und abhängigen Gebrauch von Suchtmitteln sowie süchtige Verhaltensweisen verhindern, reduzieren oder risikoärmere Verhaltensmuster fördern. Dies bezieht die positive Beeinflussung der Lebenszusammenhänge (Settings) ein und zielt ebenso auf den Schutz des sozialen Umfelds bzw. Dritter.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Unternehmen und Verwaltungen organisieren innerbetriebliche Angebote zur Vorbeugung von Suchterkrankungen oder konsumbedingten Beeinträchtigungen der Unternehmenstätigkeit (z.B. durch Arbeitsunfälle oder Betriebsstörungen). Auch spezielle Formen der Intervention haben sich in Unternehmen etabliert und Hilfen in Form von betrieblicher Suchtberatung werden angeboten. Solche Maßnahmen können als eigenständige Programme im Unternehmen organisiert sein oder als Teil der Gesundheitsförderung und/oder betrieblicher Sozialberatung auch in andere Strukturen im Unternehmen eingebunden sein. Zu einigen Maßnahmen sind Unternehmen verpflichtet, z.B. durch Unfallverhütungsvorschriften. Die meisten Angebote sind jedoch freiwillige Leistungen der Unternehmen. Auch Angebote der Suchthilfe im engeren Sinne sind in der betrieblichen Suchtprävention und Suchthilfe zu finden. Als externe Dienstleistung haben viele Beratungsstellen  spezielle Angebote für Unternehmen, Führungskräfte und in Unternehmen Beschäftigte mit Beratungsbedarf (auf ihren Arbeitsplatz/ihr Arbeitsverhältnis bezogen).

Kinder- und Jugendhilfe

Die grundlegenden Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe liegen darin, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie trägt dazu bei:

  • Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
  • Kinder und Jugendliche bei Gefahren für ihr Wohl zu unterstützen
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 KJHG)

Ebenfalls ins Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe gehören:

  • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (bzw. für diejenigen Kinder und Jugendlichen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind). Dazu können auch junge Menschen mit Abhängigkeiten bzw. riskanten Konsummustern zählen
  • Hilfen für junge Volljährige bzw. deren Nachbetreuung

Pflege und Altenhilfe

Riskanter, schädlicher oder abhängiger Substanzgebrauch im Alter bleibt häufig unentdeckt und unbehandelt oder die Symptome werden als alterstypisch fehlinterpretiert. Die Personengruppe mit einer entsprechenden Problematik wird in Pflegeeinrichtungen häufig wenig suchtspezifisch betreut.

In der Suchthilfe zeigt sich die Problematik des erhöhten Pflegebedarfs vor allem in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen Menschen mit einer Suchtproblematik betreut werden: Häufig haben sie zusätzlich erhebliche körperliche und psychische Einschränkungen bzw. sind durch einen langen Substanzkonsum „vorzeitig gealtert“. Dem zunehmenden Bedarf an persönlichen Unterstützungsleistungen kann derzeit noch kaum personell und konzeptionell begegnet werden.

Wohnungslosenhilfe

Die Wohnungslosenhilfe ist im SGB XII unter den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten geregelt. Wohnungslose Menschen sind Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Im Rahmen der Wohnungslosenhilfe erhalten sie Leistungen zur Überwindung dieser sozialen Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Besondere Lebensverhältnisse sind geprägt durch wirtschaftlich und sozial ungesicherte Lebensgrundlagen sowie häufig durch gewaltorientierte Lebenssituationen. Damit verbunden ist, dass diese Menschen aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen oder unmittelbar bedroht sind oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben.

Eine bedeutende Rolle kommt dem ambulanten Unterstützungsangebot sowie präventiven Maßnahmen zum Erhalt der Wohnsituation zu, die durch stationäre Hilfeangebote ergänzt werden. Da die Wohnungslosenhilfe untrennbar mit der Situation auf dem Wohnungsmarkt verbunden ist, erhält die Wohnpolitik bzw. die nachhaltige Wohnraumbeschaffung eine zentrale Bedeutung.

Daten und Fakten: Ausgewählte Leistungen in Einrichtungen der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe

Art der Leistung

Einrichtungen/Angebote

Behandelte/Plätze

Niederschwellige Hilfen

ca. 300

k.A.

Suchtberatung und Begleitung

ca. 1.300

etwa 500.000 Fälle

Substitutionstherapie

2.496 substituierende Ärzte1

81.300 Substituierte1

Psychosoziale Beratung begleitend zur Substitutionsbehandlung

In 58% der Einrichtungen wird die Psychosoziale Begleitbetreuung wahrgenommen.

Etwa 50% der Substituierten erhalten Leistungen im Rahmen der PSB2

Stationäre medizinische Rehabilitation

ca. 180

13.000 Plätze und knapp 50.000 Fälle

Ganztägig ambulante Rehabilitation

ca. 50

600 Plätze und 2.500 Behandlungen

Ambulante medizinische Rehabilitation

ca. 400

8.000 Fälle

Adaption

114 (42 interne und 72 externe Adaption)

1.360 Plätze und ca. 4.500 Fälle

Nachsorge

ca. 400

10.000 Fälle

Ambulante oder ganztägig ambulante Fortführung der Entwöhnungsbehandlung

k. A.

< 200 Fälle

Kombinationsbehandlung

k. A.

ca. 2.000 Fälle

Leistungen im Bereich Wohnen (ambulante Betreuung)

ca. 500

ca. 12.000

Tagesstrukturierende Angebote

k. A.

ca. 1.200

Besondere Wohnformen (frühere stationäre Einrichtungen)

ca. 260

23.000

Übergangseinrichtungen

ca. 12

ca. 300 Plätze

Suchtbehandlung im Maßregelvollzug

k. A.

ca. 3.000

Selbsthilfegruppen

ca. 7.1003

k. A.

1 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2022): Bericht zum Substitutionsregister. Januar 2022. Bonn.
2 Schwarzkopf, L. et al. (2021): Suchthilfe in Deutschland 2020. Jahresbericht der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS). München: IFT Institut für Therapieforschung. https://www.suchthilfestatistik.de/publikationen/jahresberichte.html, Zugriff: 24.02.2021.
3 DHS-Umfrage 2017/2019.
Quelle: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (Hrsg.) (2022): DHS Jahrbuch Sucht. Lengerich: Pabst Science Publishers.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (2019): Die Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen in Deutschland. Analyse der Hilfen und Angebote. Update 2019. Hamm. https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/suchthilfe/Versorgungssystem/Die_Versorgung_Suchtkranker_in_Deutschland_Update_2019.pdf