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DHS & BAG-S: Stellungnahme zum Konzept „Therapie statt Strafe“

Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt einen erneuten Vorstoß, um das bewährte Konzept „Therapie statt Strafe“ zu sichern. Die DHS und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) begrüßen diese Initiative in einer gemeinsamen Stellungnahme. Darin appellieren sie an alle Verantwortlichen, dass Menschen, die im Rahmen von § 35 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine stationäre Therapie antreten, Zugang zu Leistungen nach dem SGB II erhalten.

Die komplette Stellungnahme können Sie auf der DHS Website einsehen.

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