DHS nimmt Stellung zum geplanten Cannabisgesetz

In einer Stellungnahme setzt sich die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) kritisch mit dem Referentenentwurf des Cannabisgesetzes (CanG) auseinander. Vor allem hinsichtlich der finanziellen Ausstattung im Bereich der Frühintervention und Prävention sieht die DHS erheblichen Nachbesserungsbedarf. Selbst bei unverändertem Konsum besteht ein erhöhter Informations-, Aufklärungs- und Beratungsbedarf. Der Entwurf bleibt eine Anwort schuldig, wie die kommunalen Dienste der Suchtprävention und -hilfe flächendeckend und nachhaltig zu finanzieren sind.

Insgesamt sollte das Gesetzesvorhaben dazu beitragen, die Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland weiterzuentwickeln. Das Ziel sind sorgfältig aufeinander abgestimmte Maßnahmen, die auch Tabak, Alkohol und Glücksspiel berücksichtigen. Die Entkriminalisierung von Menschen, die sich durch Cannabiskonsum einem Gesundheitsrisiko aussetzen und derer, die Hilfe benötigen, ist aus Sicht der DHS ein richtiger Schritt. 

Die DHS Stellungnahme zum Referentenentwurf des Cannabisgesetzes (CanG) wurde am 24. Juli 2023 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit abgegeben. Sie ist auf der DHS Website einzusehen.