Keine Werbung für Alkohol, Tabak & Sportwetten! DHS begrüßt Initiative des Drogenbeauftragten

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) begrüßt die Forderungen des Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert nach Werberegulierungen für Alkohol, Tabak und Sportwetten. Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet die DHS die heute von Blienert in der Bundespressekonferenz vorgestellten Pläne.

In Stellungnahmen und Positionspapieren fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen bereits seit Jahren ein vollständiges Werbeverbot für alle Suchtmittel und verhaltensbezogenen Süchte. Aus gutem Grund: Suchtmittelwerbung führt zu höherem Suchtmittelkonsum – mit gravierenden gesundheitlichen, sozialen und volkswirtschaftlichen Folgen für die gesamte Bevölkerung. Wie internationale Vergleiche im Bereich der Alkohol- oder Tabakpolitik immer wieder aufzeigen, zählt Deutschland zu den Ländern mit besonders hohem Konsum, hoher Krankheitslast und enorm hohen gesellschaftlichen Kosten bei gleichzeitig stark vernachlässigter Verhältnisprävention.

Erklärtes Ziel der DHS ist es daher, eine umfassende Regulierung der Werbung, des Sponsorings und der Promotion aller Suchtmittel und verhaltensbezogenen Süchte zu erreichen. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, den Konsum zu verbieten oder eine Verbotspolitik gegenüber Konsumierenden einzuführen, betont die DHS. Ein Werbeverbot richtet sich in erster Linie an Produzent:innen, Betreiber:innen, Handeltreibende und Werbende. Die Bevölkerung ist gleichzeitig durch präventive Maßnahmen umfassend über die Risiken des Suchtmittelkonsums aufzuklären.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bundesdrogenbeauftragten.