„Therapie statt Strafe“ sichern – Stellungnahme der BAG Straffälligenhilfe und DHS

Die BAG Straffälligenhilfe und DHS begrüßen in einer Stellungnahme die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die bestehende Gesetzeslücke im SGB II zur Umsetzung des bewährten Ansatzes „Therapie statt Strafe“ zu schließen.  Es wird gefordert, § 7 Absatz 4 SGB II so zu ändern, dass der Aufenthalt in einer stationären Therapieeinrichtung im Sinne des § 35 BtMG nicht mehr zu einem Leistungsausschluss führt. Damit wird die notwendige rechtliche Grundlage geschaffen, um den Erfolg des Ansatzes „Therapie statt Strafe“ zu gewährleisten. Den Wortlaut der Stellungnahme entnehmen Sie hier.