Nahaufnahme eines Kalenderblatts
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Hilfe bei Suchtproblemen

Zukunft der Eingliederungshilfe für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen sichern

Menschen mit Suchterkrankung und Teilhabeeinschränkungen sind elementarer und gleichzeitig heterogener Teil des Personenkreises der Menschen mit seelischen Behinderungen nach § 99 SGB IX. Menschen mit Suchterkrankung haben in der Eingliederungshilfe vielfältige differenzierte Hilfebedarfe, die in der Praxis auf hochschwellige Verfahren und starre Finanzierungsstrukturen treffen und oft zusätzliche Barrieren beim Zugang ins Hilfesystem darstellen. Um den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, ist eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe notwendig. Die DHS hat dazu Forderungen aufgestellt, die Sie hier einsehen können.

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