Fort- und Weiterbildung

Fort- und Weiterbildungen in der Suchthilfe basieren auf dem bio-psycho-sozialen Verständnis einer Abhängigkeitserkrankung und deren Folgen. Im sehr gut ausgebauten, differenzierten und gleichzeitig vernetzten Versorgungssystem der Suchthilfe in Deutschland sind Fort- und Weiterbildungen elementar. Mitarbeitende in der Suchthilfe benötigen Wissen zu den Grundlagen der Abhängigkeitserkrankung und zum Missbrauch von Suchtmitteln.

Angebote und Ziele

Fort- und Weiterbildungen erweitern nachhaltig das Fachwissen sowie die Handlungskompetenz der Personen, die abhängigkeitskranken Menschen beratend, behandelnd oder begleitend zur Seite stehen. Sie sichern die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen der Suchhilfe. 

Die fort- und weiterbildenden Angebote greifen Veränderungen im Hinblick auf gesetzliche Rahmenbedingungen auf. Zudem vermitteln sie aktuelle wissenschaftliche Expertise und gesellschaftliche Trends im Konsumverhalten.

Weiterbildung zum Suchttherapeut/zur Suchttherapeutin

Die dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Suchttherapeutin/ Suchttherapeuten basiert auf tiefenpsychologisch oder verhaltenstherapeutisch ausgerichteten Curricula nach den Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeutinnen/-therapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker (gemäß den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“ vom 04.05.2001 in der Fassung vom 23. September 2011). 

Dipl. Sozialarbeiter und -Sozialarbeiterinnen, Dipl. Sozialpädagoginnen/-pädagogen, Dipl. Psychologinnen und -Psychologen oder Ärztinnen und Ärzte eignen sich in 600 Präsenzunterrichtseinheiten therapeutische Fähigkeiten an. Sie erlernen theoretisches Wissen, das auf den Grundlagen ihres Studiums aufbaut und setzen sich in Selbsterfahrung und Supervision mit ihrer eigenen Person auseinander. Die umfassende Weiterbildung ist erforderlich, um den fachlichen und persönlichen Anforderungen, die in der ambulanten, ganztätig ambulanten oder stationären medizinischen Rehabilitation abhängigkeitskranker Menschen an sie gestellt werden, adäquat begegnen zu können. Hier erhalten Sie Informationen zu den von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anerkannten Weiterbildungsträger.

Praxisbezogene Fortbildungen

Praxisbezogene Fortbildungen werden zahlreich und in unterschiedlichem Umfang angeboten. Im Vergleich zu Weiterbildungen sind sie auf bestimmte Aspekte des Umgangs mit Abhängigkeitserkrankten und/oder der Prävention von Abhängigkeit begrenzt, z.B. das Krankheitsbild der Abhängigkeit, die Kommunikation mit Suchtkranken oder die Beratung und Erreichung von verschiedenen Zielgruppen. Fortbildungsangebote hierzu konzipieren die Fachverbände der Suchtkrankenhilfe, die freien Wohlfahrtsverbände sowie verschiedene Institutionen für Fort- und Weiterbildung.

Qualifizierung von Mitarbeitenden in der Suchthilfe

Der Fachausschuss Qualifizierung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) hat ein Anforderungs- und Kompetenzprofil für Mitarbeitende im Bereich Prävention sowie Beratung, Betreuung und Behandlung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen erstellt. Das Papier mit dem Titel „Qualifizierung von Mitarbeitenden in der Suchthilfe“ wurde vom DHS Vorstand beschlossen und fungiert einerseits als Grundlage für die weitere DHS-interne Diskussion der Thematik. Es dient dazu, strategische Entscheidungen in Bezug auf die Ausrichtung der künftigen Qualifizierung der Mitarbeitenden in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Suchthilfe anzustoßen bzw. zu treffen. Andererseits stellt es nach außen ein Statement der DHS dar. Mit dem Papier trägt die DHS den sich beständig weiterentwickelnden und verändernden Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeitenden unterschiedlicher Professionen in der Suchthilfe Rechnung. Auf der Website der DHS kann das Papier im Seitenbereich DHS Stellungnahmen, Positionen und Analysen eingesehen werden.

Ausbildungen zum ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer/zur ehrenamtlichen Suchtkrankenhelferin

Ausbildungen zum ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer/zur ehrenamtlichen Suchtkrankenhelferin können von Betroffenen wie Nicht-Betroffenen ohne berufliche Voraussetzungen absolviert werden. Der nicht-professionelle Bereich (Selbsthilfe/Ehrenamt) bedarf ebenso des Erwerbs von Wissen und Kompetenzen. Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen, oder synonym auch Gruppenbegleiterinnen und Gruppenbegleiter genannt, üben eine besondere Rolle aus und werden durch eine entsprechende Ausbildung gecoacht. Der Umgang mit verschiedenen Aspekten der Gruppendynamik und Kommunikationsmethoden werden vermittelt. Ausbildungen zum ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer/zur ehrenamtlichen Suchtkrankenhelferin werden von den Abstinenz- und Selbsthilfeverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrt angeboten. Sie vermitteln teilweise gezielt auch Inhalte zu ehrenamtlicher Begleitung in der Suchtberatung oder für die nebenamtliche betriebliche Suchtprävention.

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